Neue Regeln für Raucherinnen und Raucher seit 1. Juni 2026
17.06.2026
Seit dem 1. Juni 2026 gelten neue Regelungen des Landesnichtraucherschutzgesetzes Baden-Württemberg. Die neuen Bestimmungen betreffen insbesondere öffentliche Orte, an denen sich viele Menschen sowie Kinder und Jugendliche aufhalten wie Spielplätze, Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, Freibäder und Freizeitparks. Dort ist das Rauchen verboten. Ausnahmen gelten nur dort, wo klar gekennzeichnete Raucherbereiche eingerichtet sind.>> Hier geht's zum aktuellen Landesnichtraucherschutzgesetz
Das Wegwerfen von Zigarettenkippen ist verboten!
Das achtlose Wegwerfen von Zigarettenkippen auf Straßen, Gehwegen, im Wald, in Grünanlagen oder in die Kanalisation stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern belegt werden. Zigarettenstummel verunreinigen nicht nur das Ortsbild, sondern sind durch die enthaltenen Giftstoffe und Kunststoffe eine erhebliche Gefahr für unser Grundwasser, für Umwelt, Mensch und Tier.
Verstöße gegen die Vorschriften können mit Bußgeldern geahndet werden.
Kostenlose Taschenaschenbecher an der Infozentrale des Rathauses
Um unsere Gemeinde sauber zu halten und die ordnungsgemäße Entsorgung unterwegs zu erleichtern, gibt die Gemeinde Denzlingen an der Infozentrale im Rathaus kostenfrei Taschenaschenbecher aus. Diese kleinen, wiederverschließbaren Behälter passen in jede Hosentasche und helfen effektiv dabei, Verschmutzungen einzudämmen.
Bitte beachten Sie: Um den Jugendschutz zu gewährleisten, erfolgt die Ausgabe der Taschenaschenbecher ausschließlich an Personen ab 18 Jahren.